prekäre und ungerechte Arbeitsverhältnisse

Arbeitsbedingungen in Kirche, Diakonie und Caritas

- Entwicklung einer Stellungnahme

 

Der „Diakonische Arbeitskreis für Gerechtigkeit und Solidarität (DAGS) “ hat sich seit September 2009 mit Arbeitsbedingungen in Kirche, Diakonie und Caritas befasst und ein Positionspapier erarbeitet, welches er im September 2010 der Mitgliederversammlung der Brüder- und Schwesternschaft des Rauhen Hauses vorgelegt hat mit dem Antrag, dass sich die Brüder- und Schwesternschaft dieses Positionspapier zu eigen macht.

 

Der Wortlaut dieses Positionspapieres:

 

Positionspapier

des „Diakonischen Arbeitskreises für Gerechtigkeit und Solidarität (DAGS) “

zu Arbeitsbedingungen in Kirche, Diakonie und Caritas

 

Der soziale Wandel und seine Folgen stellen große Herausforderungen an die Menschen unserer Gesellschaft. Vor allem die wirtschaftlichen Wandlungsprozesse (Finanz- und Bankenkrise, Privatisierung öffentlichen Eigentums) und die damit verbundene und auch bereits bestehende prekäre Arbeitsmarktsituation sowie die demographische Entwicklung, führen zu massiven Veränderungen in vielen Lebensbereichen.

 

Speziell die sogenannten „ Non-Profit“-Organisationen im sozialen Sektor sind davon besonders  betroffen. Es wurden und werden immer weniger öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt, wodurch die Legitimation und der damit verbundene Kostendruck diese  Einrichtungen enorm trifft. Die dadurch sich verschärfende Konkurrenz unter diesen Organisationen wirft viele Fragen auf. Definieren sich Kirche, Diakonie und Caritas weiterhin theologisch und ethisch im Sinne einer Option für die „Armen“? Sind sie bereit, sich als Vertreter dieser Menschen besser zu organisieren, um politisch eine stärkere Interessenvertretung auszuüben?

 

In der Zukunft werden diese entscheidenden Fragen vermehrt auf Einrichtungen der Kirche,  Diakonie und Caritas zukommen, denn es gibt bei ihnen eine große Anzahl von prekären Arbeitsverhältnissen, bei denen die Bedürfnisse/Bedarfe der MitarbeiterInnen nicht berücksichtigt werden:

 

·              befristete Verträge

·              Teilzeitstellen (von denen man nicht leben kann)

·              geringfügige Beschäftigungen

·              Leiharbeit

·              Zeitarbeit

·              Ein-Euro-Jobs

·              Bezahlung von Aufwandsentschädigungen statt tarifgerechter Entlohnung

·              ausgelagerte Betriebsteile (Outsourcing)

·              unterschiedliche Bezahlung durch unterschiedliche Tarifverträge bzw. Richtlinien

           

Unter diesen Bedingungen leiden sowohl die betroffenen MitarbeiterInnen und ihre Familien als auch die Qualität der Arbeit mit den Klienten.

 

Der Einfluss der Gewerkschaften auf diese Bedingungen ist beschränkt durch den „Tendenzschutz“, den die Kirchen genießen und der vor allem das Streikrecht ausschließt.

 

Begründet werden diese Verhältnisse

 

Ø      mit der Verschlechterung der Finanzierung der Leistungen durch die „Öffentlichen Hände“ und mit der billigeren Konkurrenz  privater Anbieter

 

Ø      mit der Besonderheit des kirchlichen bzw. diakonischen Dienstes, bei dem die Arbeit mit Menschen getan wird. Befragungen haben jedoch gezeigt, dass MitarbeiterInnen von Kirche und Diakonie auch Wert darauf legen, dass sie gerechte und auskömmliche Arbeitsbedingungen vorfinden, um ihre Arbeit gut machen zu können.

 

Forderungen:

 

  • Prekäre Arbeitsverhältnisse dürfen nicht länger eingerichtet und bestehende sollen rückgängig gemacht werden. Kirche, Diakonie und Caritas dürfen keine Arbeitsverhältnisse begründen, bei denen die Betroffenen zusätzliche unter-stützende Hilfen beantragen müssen.

 

  • Der irrigen Vorstellung, Konkurrenz könne die Kosten des Sozialsektors senken und zugleich die  Qualität der Versorgung steigern, muss entgegen getreten werden.

 

  • Die Vorstände und Leitungen sollen überprüfen, wieweit die soziale Gerechtigkeit sowohl für MitarbeiterInnen als auch für die hilfebedürftigen Menschen das wesentliche Ziel ist, hinter dem die „Rendite“, der wirtschaftliche Erfolg zurückstehen muss.

 

  • Kürzungen im Personal- und Sachkostenbereich sollen offen mit den Betroffenen diskutiert und gerecht für die verschiedenen Vergütungen vorgenommen und nicht vor allem für die ohnehin gering Entlohnten eingeführt werden.

 

  • Die MitarbeiterInnen sollen sich stärker über die Arbeitsbedingungen informieren,  ihre Arbeitnehmerrechte einfordern, sowie  mutig und solidarisch für Ver-besserungen eintreten.

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  • Als wichtige Voraussetzung soll grundsätzlich Wert auf gute Kommunikation und Verständigung zwischen allen Beteiligten gelegt werden.

 

  • Die Arbeitgeberverbände sollen sich entschließen, einem einheitlichen Tarif zuzustimmen, der gewährleistet, dass jeder von seiner Arbeit leben kann.

 

  • In der Zukunft sollten sich Kirche, Diakonie und Caritas die Frage stellen:

Wie verhalten wir uns, wenn es Situationen gibt, bei denen wir zwar noch am „Markt“ bestehen können, aber nicht mehr sollten, weil Arbeitsbedingungen für die MitarbeiterInnen und Betreuungsbedingungen für die ihnen anvertrauten Menschen entstanden sind, die mit dem Menschenbild und Leitbild christlicher Einrichtungen nicht mehr zu vereinbaren sind?

 

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Die Mitgliederversammlung sah sich in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht in der Lage, einen solchen Beschluss zu fassen. Aus diesem Grunde wurde beschlossen, dass zunächst in einem Berufspolitischen Forum darüber beraten werden sollte. Danach sollte die Delegiertenversammlung für die nächste Mitgliederversammlung eine Beschlussempfehlung erarbeiten.

 

Am 10.09.2011 fand ein Berufspolitisches Forum unter dem Thema statt „Mein Lohn ist, dass ich dienen darf – Prekäre Arbeitsverhältnisse in Kirche, Diakonie und Caritas“. In Referaten und Arbeitsgruppen wurde das Thema behandelt. Anschließend wurde von der Delegiertenversammlung eine vierköpfige Arbeitsgruppe gebildet, welche eine Beschlussvorlage zunächst für die Delegiertenversammlung und diese dann für die Mitgliederversammlung auf dem Brüder- und Schwesterntag im September 2012 erarbeitete. Dort wurde folgende Stellungnahme mit großer Mehrheit beschlossen:

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Stellungnahme der Brüder- und Schwesternschaft des Rauhen Hauses

Zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechtes

 

Die Brüder- und Schwesternschaft des Rauhen Hauses hat sich ausführlich mit dem Thema „solidarische Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechtes“ beschäftigt und kommt zu folgenden Ergebnissen:

 

Unstrittig ist in allen Debatten der Umstand, dass professionelles diakonisches Handeln in einem Spannungsfeld von Ökonomie, Gerechtigkeit und Nachfolge steht. Die Pole beschreiben in etwa die Positionen: „Vor allem Aufrechterhaltung der Institution, des Betriebs“ versus „Verträglichkeit mit den Grundsätzen diakonischen Handelns“. Die derzeitigen sozial- und ordnungspolitischen Vorgaben aus Politik und Verwaltung halten dieses Spannungsfeld maßgeblich aufrecht.

 

Auch ist unstrittig, dass sich die bewusste Nachfolge Jesu Christi in dieser Welt zeigen soll, und dass zeichenhaft und wirkungsvoll die Not der Menschen gelindert wird. Das Engagement von Diakonie, Caritas und Kirche wird in der Sache selbst nicht angezweifelt.

 

Die Details dessen, was unter dem Titel „Prekäre Arbeitsverhältnisse“ diskutiert wird (z.B. Teilzeit und Befristung), haben in Ziel und Wirkung verschiedene Facetten und eine Positionierung zu einzelnen Details kann das oben genannte Spannungsfeld insgesamt nicht auflösen.

 

Trotzdem sollen alle Beteiligten für die Abschaffung von prekären Arbeitsverhältnissen und deren Folgen eintreten. Es geht darum, einen Ausgleich zu finden zwischen den konkurrierenden Interessen der Akteure: Trägerorganisation – Mitarbeiter/in – Leistungsempfänger/in - Kostenträger – Dachverband. Wir wünschen uns konstruktive Debatten zum Thema und fördern den Dialog.

 

Wir gehen davon aus,

 

Ø      dass Diakonie und Kirche den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen suchen,

Ø      dass der ökonomische Druck der Träger den Mitarbeitern bekannt ist und gemeinsam nach Lösungen gesucht wird,

Ø      dass die Träger einen kritischen und offenen Diskurs zur Gerechtigkeit und Nachfolge führen und fördern.

 

Es ist wichtig,

 

Ø      die Rahmenbedingungen diakonischer, caritativer und kirchlicher Arbeit zu verbessern, damit die ökonomischen Gestaltungsräume wieder größer werden und zu einem auskömmlichen Verdienst der MitarbeiterInnen führen.

Ø      dass in dem Streben nach gerechten Arbeitsverhältnissen in Kirche und Diakonie drei Grundsätze Beachtung finden:

1.     Ausgleich

2.     Teilhabe

3.     Transparenz

 

„Ausgleich“ bedeutet, die konkurrierenden Interessen von Trägerorganisation – Mitarbeiter/in – Leistungsempfänger/in - Kostenträger – Dachverband zu sehen und anzuerkennen, dies darf jedoch nicht zu Konzepten führen, die Konkurrenz als Prinzip optimierter Leistung unterstützen. Ein Element dabei sind z.B. Vergütungen, die eine auskömmliche Sicherung der materiellen Existenz der Mitarbeiter/innen ermöglichen. Ein weiteres Element sind tragfähige Perspektiven, durch unbefristete Arbeitsverträge oder durch gegenseitige Anerkennung von Dienstzeiten beim Wechsel innerhalb von Kirche und Diakonie ohne tarifliche Herabgruppierung.

 

„Teilhabe“ bedeutet, dass neben dem Anerkennen der Interessen ein ausgewogener Dialog der Akteure zu den konkurrierenden Interessen stattfindet. „Zweiter Weg“ und „Dritter Weg“ haben in der Praxis gleichermaßen gute und schlechte Prozesse und Ergebnisse gebracht. Sie bedeutet auch, den Verbund mit Anderen zu suchen und gegenüber den Gestaltern sozial- und ordnungspolitischer Vorgaben entschlossen aufzutreten.

 

„Transparenz“ bedeutet, dass die Akteure die Regelungen und Entscheidungen kennen und nachvollziehen können. Das bedeutet, dass die Regeln bekannt gemacht werden. Es bedeutet auch, dass ökonomische und politische Ziele der Träger bekannt sind und Arbeitsbedingungen in einem diakonischen Leitbild verankert sind.

 

 

Professionelles Handeln in Diakonie, Caritas und Kirche steht in der Nachfolge Jesu Christi. Die Wirklichkeit der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in unserer Gesellschaft müssen wir anerkennen, uns ihnen aber nicht unterwerfen.

Wir haben aber das Recht, auf das Abarbeiten von Vorgaben der kapitalistischen Ökonomie zu verzichten.

Wir haben das Recht, uns in der Nachfolge selbstbewusst geeignete Regeln zu setzen. Wir wünschen, dass mit der bewussten und aktiven Berücksichtigung der Grundsätze die Eigenständigkeit von Diakonie, Caritas und Kirche erkennbar ist und gelebt wird. Wir begrüßen die “Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“ (Kundgebung der EKD vom 9. November 2011).

 

 

11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland:

 

Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts

 

 

 

1. Diakonie als soziale Arbeit der evangelischen Kirche ist Teil ihrer Sendung und erfüllt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Leitbild der Dienstgemeinschaft betont, dass soziale Dienste auf Kooperation aller Beteiligten angewiesen sind. Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, Dienstgeber und Dienstgeberinnen sind für ihre Arbeit auf zivilgesellschaftliche Verwurzelung und auf eine tragfähige Unternehmenskultur angewiesen, für die die Kirche einen guten Rahmen bieten kann. Dienstgemeinschaft ist damit mehr als eine Bestimmung im Arbeitsrecht. Sie muss sich in der Unternehmenskultur, im Führungsverständnis wie im Umgang mit den anvertrauten Menschen und ihren Angehörigen ausdrücken und gelebt werden. Sie muss dem Anspruch, Teil der Kirche und ihres Selbstbestimmungsrechts zu sein, gerecht werden.

 

 

 

2. Seit Mitte der 90er Jahre hat die Politik den Wohlfahrtssektor Schritt für Schritt für privatgewerbliche Träger geöffnet. In Gesundheitssystem und Pflege, in Alten- und Jugendhilfe und Arbeitsmarktpolitik ist ein Sozialmarkt entstanden, der über Budgetierung und wettbewerbliche Steuerung Ressourcen erschließen soll. Dieser Wettbewerb wirkt sich in diesem notwendigerweise personalintensiven Arbeitsfeld auch auf die Personalgewinnung, die Arbeitsbedingungen und die Entgelte aus und hat den Druck auf die Beschäftigten in der sozialen Arbeit erhöht. Mit dem Problem mangelnder Refinanzierung müssen alle Träger umgehen. Angemessene Refinanzierung ist die Grundlage für faire Bezahlung.

 

 

 

3. Unter dem Wettbewerbsdruck haben einige diakonische Träger begonnen, sich ganz oder in Teilen den Tarifen der Diakonie zu entziehen. Vor diesem Hintergrund haben sich in den letzten Jahren alle Landesverbände der Diakonie erneut und intensiv mit Mitgliedschaftsanforderungen, Zuordnungsrichtlinien und der Frage von Ausschlussverfahren beschäftigt.

 

 

 

4. Gemeinsames diakonisches Handeln ist auch in einem Umfeld des Wettbewerbs auf Transparenz und Kooperation angewiesen. Wenn die Glaubwürdigkeit kirchlichen Handelns im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts erhalten bleiben soll, braucht es bessere verbandspolitische Regulierungen und Rahmenbedingungen. Unterschiedliche Tarife einzelner diakonischer Unternehmen dürfen nicht zu einem innerdiakonischen Wettbewerb führen. Das kirchliche Arbeitsrecht braucht einen bundesweiten Rahmen mit gemeinsamen Regelungen und einem verbindlichen Leittarif.

 

 

 

5. Damit Landeskirchen und Landesverbände diakoniepolitisch angemessen handeln können, braucht es belastbare Daten. Die Synode fordert deshalb alle diakonischen Unternehmen auf, die entsprechenden Zahlen und Fakten über Personal- und Tarifentwicklung und Ausgründungen zu erheben und weiterzugeben.

 

 

 

6. Diakonische Unternehmen, die über privatrechtliche Konstruktionen in den Ersten Weg ausweichen wollen, müssen mit Ausschluss aus der Mitgliedschaft im Diakonischen Werk rechnen. Missstände wie Outsourcing mit Lohnsenkungen, ersetzende Leiharbeit und nicht hinnehmbare Niedriglöhne müssen zu ernsthaften Konsequenzen wie Sanktionen führen. Sie sind mit dem und im kirchlichen Arbeitsrecht nicht begründbar. In Zukunft darf nicht der Sitz des Trägers, vielmehr muss der Ort der Einrichtung für die entsprechend anwendbaren Arbeitsvertragsrichtlinien oder ein bundesweiter Tarif handlungsleitend sein. Darüber hinaus ist eine grundlegende Reduktion der Anzahl der Arbeitsrechtskommissionen dringend erforderlich.

 

 

 

7. Die Mitarbeitendenvertretungen in Diakonie und Kirche müssen in ihren Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden und brauchen eine bundesweit durchgehende legitimierte Struktur. Um strukturelle Ungleichgewichte zwischen Dienstgeberseite und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vermeiden, muss die professionelle fachliche Begleitung und Beratung der Dienstnehmerseite rechtlich wie finanziell verbessert werden. Darüber hinaus sollte eine Beschwerdestelle eingerichtet werden, die allen Fällen konsequent nachgeht, in denen Dienstgebern Missstände vorgeworfen werden.

 

 

 

8. Nach christlichem Verständnis leisten alle Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen einen entscheidenden und unverzichtbaren Beitrag zu Zusammenhalt, Gemeinwohlorientierung und Barmherzigkeit in unserem Land. Die Synode fordert alle Christinnen und Christen auf, gesellschaftlich und politisch für tragfähige solidarische Sicherungssysteme und angemessene Entgelte der Beschäftigten einzutreten.

 

 

 

9. Der ökonomische Wettbewerb im Sozialbereich braucht klare politische Rahmensetzungen und Regulierungen. Kirche, Politik und Gewerkschaften müssen gemeinsam dafür eintreten, dass die solidarischen Sicherungssysteme stabil und zukunftsfähig und die Entgelte in den Sozial - und Gesundheitsberufen so attraktiv sind, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen werden können. Alle Träger sozialer Arbeit, Kirche und Gewerkschaften müssen gemeinsam für gute Bedingungen für die Mitarbeitenden und Hilfebedürftigen eintreten. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte ist angesichts des demographischen Wandels und des wachsenden Fachkräftemangels nur ein Anfang.

 

 

 

10. Die aktuelle Auseinandersetzung von evangelischer Kirche und ihrer Diakonie mit ver.di um das Arbeitsrecht ist politisch nicht förderlich, weil sie den gemeinsamen Einsatz für soziale Gerechtigkeit erschwert. Kirche und Diakonie bieten weiterhin das konstruktive Gespräch an, um voneinander zu lernen, wie soziale Unternehmenskultur und Selbstbestimmung der Beschäftigten zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Ausrichtung des Sozialbereichs beitragen können. Dabei gilt es auch, die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in ihrer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung zu stärken.

 

 

 

beschlosen auf der Synode in Magdeburg am 8./9. November 2011